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Diverses Beschluss des Gemeinderares vom 24. Mai 2007:
In St. Gilgen gilt ein allgemeiner und genereller Leinenzwang für alle Hunde. Ausnahme: Der/die HundeführerIn weist am Gemeindeamt eine erfolgreich abgelegte Prüfung mit seinem Hund nach - dann ist der Leinenzwang auf das dicht besiedelte Gebiet und größere Menschenansammlungen beschränkt bzw. auf einige genau definierte Gebiete. Ausserdem muss jeder Hund (ob ausgebildet oder nicht) auf Aufforderung sofort angeleint werden! Da diese Verordnung vorerst auf ein Jahr zur Probe eingeführt wurde, wird ersucht, dass sich alle im Gemeindegebiet von St. Gilgen daran halten. Sonst waren alle Bemühungen und das Engagement von Seiten des Hundesportvereins und aller Hundefreunde hier umsonst! Als Folge würde nach einem Probejahr doch der generelle Leinenzwang verordnet werden. Nähere Informationen erhaltet Ihr entweder im Verein für Hundesport und Ausbildungszentrum Seenregion oder auch am Gemeindeamt St. Gilgen. |
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