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Tollerteam aus St. Gilgen

Genereller Leinenzwang für das Führen von Hunden
in St. Gilgen am Wolfgangsee

Beschluss des Gemeinderates vom 27. Mai 2010:

In St. Gilgen gilt ein allgemeiner und genereller Leinenzwang für alle Hunde ohne Ausnahme - zur Verordnung der Gemeinde

Nähere Informationen erhaltet Ihr im Gemeindeamt St. Gilgen.

 

Beschluss des Gemeinderates vom 24. Mai 2007:

In St. Gilgen gilt ein allgemeiner und genereller Leinenzwang für alle Hunde.

Ausnahme: Der/die HundeführerIn weist am Gemeindeamt eine erfolgreich abgelegte Prüfung mit seinem Hund nach - dann ist der Leinenzwang auf das dicht besiedelte Gebiet und größere Menschenansammlungen beschränkt bzw. auf einige genau definierte Gebiete. Ausserdem muss jeder Hund (ob ausgebildet oder nicht) auf Aufforderung sofort angeleint werden!

Da diese Verordnung vorerst auf ein Jahr zur Probe eingeführt wurde, wird ersucht, dass sich alle im Gemeindegebiet von St. Gilgen daran halten. Sonst waren alle Bemühungen und das Engagement von Seiten des Hundesportvereins und aller Hundefreunde hier umsonst! Als Folge würde nach einem Probejahr doch der generelle Leinenzwang verordnet werden.

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