Beschluss
des Gemeinderates vom 24. Mai 2007:
In
St. Gilgen gilt ein allgemeiner und genereller Leinenzwang für
alle Hunde.
Ausnahme: Der/die
HundeführerIn weist am Gemeindeamt eine erfolgreich abgelegte Prüfung
mit seinem Hund nach - dann ist der Leinenzwang auf das dicht besiedelte
Gebiet und größere Menschenansammlungen beschränkt bzw. auf einige
genau definierte Gebiete. Ausserdem muss jeder Hund (ob ausgebildet oder nicht) auf Aufforderung sofort angeleint werden!
Da
diese Verordnung vorerst auf ein Jahr zur Probe eingeführt wurde,
wird ersucht, dass sich alle im Gemeindegebiet von St. Gilgen daran
halten. Sonst waren alle Bemühungen und das Engagement von Seiten
des Hundesportvereins und aller Hundefreunde hier umsonst! Als
Folge würde nach einem Probejahr doch der generelle Leinenzwang
verordnet werden.
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